Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union haben sich die Anforderungen an den Datenschutz im Personlbereich deutlich erhöht. Gerade im Recruiting werden personenbezogene Daten erhoben, deren Zugang und Verwendung laut DSGVO stark reguliert sind.
Insbesondere auch die nachfolgenden Punkte müssen dabei berücksichtigt warden:
- Löschung: Auf Anfrage durch die Bewerber müssen Sie sämtliche Daten, die über sie erhoben wurden, in Ihrem System löschen.
- Nachbesserung: Auf Anfrage durch die Bewerber müssen die von ihnen erhobenen Daten korrigiert werden.
- Widerspruch: Auf Anfrage durch die Bewerber muss die Verarbeitung ihrer Daten auf unbestimmte Zeit eingestellt werden.
- Zugang: Auf Anfrage müssen Sie den Bewerbern mitteilen, welche Daten über sie erhoben wurden, und ihnen diese ggf. zur Verfügung stellen.